Fehlzeiten



Der Unterricht der gymnasialen Oberstufe bereitet auf das Zentralabitur am Ende der Q2 vor. Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist wichtig. Versäumte Unterrichtsinhalte sind nachzuarbeiten. Alle Fehlzeiten werden über einen einheitlichen Entschuldigungszettel entschuldigt. Darum gelten an der Gesamtschule Wanne-Eickel folgende Fehlzeitenregelungen, die sich im Schulalltag gut umsetzen lassen:
Antrag auf Unterrichtsbefreiung
Wenn es absehbar ist, dass Sie zu einem bestimmten Termin oder zu einem bestimmten Zeitraum nicht am Unterricht teilnehmen können, stellen Sie einen Antrag auf Kurzzeitbefreiung. Mögliche Anlässe sind beispielsweise besondere Familienfeiern, nicht verlegbare Facharzttermine oder die Fahrprüfung. Absehbare Fehlstunden bis zu einem Tag werden bei den BeratungslehrerInnen beantragt, eine Unterrichtsbefreiung für bis zu drei Tage kann die Oberstufenleitung genehmigen, längere Freistellungen und Ferienrandzeiten kann die Schulleitung genehmigen. Die Anträge sind rechtzeitig, also mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche, einzureichen.
Absehbare Termine werden nicht im Nachhinein entschuldigt, da sie nicht als Krankheit einzustufen sind. Für Klausurtage wird nur in Sonderfällen eine Unterrichtsbefreiung von der Oberstufenleitung erteilt.
Krankheit
Im Krankheitsfall meldet man sich an der Schule ab. Für OberstufenschülerInnen gibt es eine Mailadresse, über die Krankmeldungen entgegengenommen werden. Wenn eine krankheitsbedingte Fehlzeit länger dauern sollte, können die BeratungslehrerInnen die Bereitstellung von Materialien unterstützen.
Schulunfähigkeit am Tag einer Klausur
Am Tag einer Klausur muss man sich per Mail oder gegebenenfalls über das Schülersekretariat krankmelden. Dabei ist mitzuteilen, welche Klausur an diesem Tag versäumt werden wird. Mit der Anmeldung für die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule Wanne-Eickel wird anerkannt, dass bei Klausurversäumnissen immer eine aussagekräftige Entschuldigung bzw. unter Umständen ein ärztliches Attest (Schulunfähigkeitsbescheinigung) vorzulegen ist. Die Krankmeldung und die unverzügliche Vorlage einer Entschuldigung bzw. des Attests berechtigen dazu, den Antrag auf Nachschreiben einer Klausur zu stellen.
Attestauflagen
Nicht immer gelingt es SchülerInnen, sich an die Fehlzeitenregelungen zu halten und regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. In diesem Fall werden die BeratungslehrerInnen zu einem Gespräch einladen und auch Kontakt zu den Erziehungsberechtigten aufnehmen. In besonderen Fällen können die Beratungskonferenz und die Abteilungsleitung eine Attestauflage als pädagogische Maßnahme aussprechen. In diesem Fall sind alle Fehlstunden nur mit einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung zu entschuldigen. Bei Schulpflichtverletzungen halten wir uns an die Vorgaben der Erlasse.