Fehlzeiten

Plakat Lernen in der SII
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Der Unter­richt der gym­nasialen Ober­stufe bere­it­et auf das Zen­tral­abitur am Ende der Q2 vor. Die regelmäßige Teil­nahme am Unter­richt ist wichtig. Ver­säumte Unter­richtsin­halte sind nachzuar­beit­en. Alle Fehlzeit­en wer­den über einen ein­heitlichen Entschuldigungszettel entschuldigt. Darum gel­ten an der Gesamtschule Wanne-Eick­el fol­gende Fehlzeit­en­regelun­gen, die sich im Schu­lall­t­ag gut umset­zen lassen:

Antrag auf Unterrichtsbefreiung

Wenn es abse­hbar ist, dass Sie zu einem bes­timmten Ter­min oder zu einem bes­timmten Zeitraum nicht am Unter­richt teil­nehmen kön­nen, stellen Sie einen Antrag auf Kurzzeit­be­freiung. Mögliche Anlässe sind beispiel­sweise beson­dere Fam­i­lien­feiern, nicht ver­leg­bare Facharzt­ter­mine oder die Fahrprü­fung. Abse­hbare Fehlstun­den bis zu einem Tag wer­den bei den BeratungslehrerIn­nen beantragt, eine Unter­richts­be­freiung für bis zu drei Tage kann die Ober­stufen­leitung genehmi­gen, län­gere Freis­tel­lun­gen und Ferien­randzeit­en kann die Schulleitung genehmi­gen. Die Anträge sind rechtzeit­ig, also mit einem Vor­lauf von min­destens ein­er Woche, einzureichen.

Abse­hbare Ter­mine wer­den nicht im Nach­hinein entschuldigt, da sie nicht als Krankheit einzustufen sind. Für Klausurtage wird nur in Son­der­fällen eine Unter­richts­be­freiung von der Ober­stufen­leitung erteilt.

Krankheit

Im Krankheits­fall meldet man sich an der Schule ab. Für Ober­stufen­schü­lerIn­nen gibt es eine Mailadresse, über die Krankmel­dun­gen ent­ge­gengenom­men wer­den. Wenn eine krankheits­be­d­ingte Fehlzeit länger dauern sollte, kön­nen die BeratungslehrerIn­nen die Bere­it­stel­lung von Mate­ri­alien unterstützen.

Schulunfähigkeit am Tag einer Klausur

Am Tag ein­er Klausur muss man sich per Mail oder gegebe­nen­falls über das Schülersekre­tari­at krankmelden. Dabei ist mitzuteilen, welche Klausur an diesem Tag ver­säumt wer­den wird. Mit der Anmel­dung für die gym­nasiale Ober­stufe der Gesamtschule Wanne-Eick­el wird anerkan­nt, dass bei Klausurver­säum­nis­sen immer eine aus­sagekräftige Entschuldigung  bzw. unter Umstän­den ein ärztlich­es Attest (Schu­lun­fähigkeits­bescheini­gung) vorzule­gen ist. Die Krankmel­dung und die unverzügliche Vor­lage ein­er Entschuldigung  bzw.  des Attests berechti­gen dazu, den Antrag auf Nach­schreiben ein­er Klausur zu stellen.

Attestauflagen

Nicht immer gelingt es Schü­lerIn­nen, sich an die Fehlzeit­en­regelun­gen zu hal­ten und regelmäßig am Unter­richt teilzunehmen. In diesem Fall wer­den die BeratungslehrerIn­nen zu einem Gespräch ein­laden und auch Kon­takt zu den Erziehungs­berechtigten aufnehmen. In beson­deren Fällen kön­nen die Beratungskon­ferenz und die Abteilungsleitung eine Attes­tau­flage als päd­a­gogis­che Maß­nahme aussprechen. In diesem Fall sind alle Fehlstun­den nur mit ein­er entsprechen­den ärztlichen Bescheini­gung zu entschuldigen. Bei Schulpflichtver­let­zun­gen hal­ten wir uns an die Vor­gaben der Erlasse.

Mailkontakt zur Krankmeldung SII: oberstufe@ge-we.de