Lehrerrat

Der Lehrerrat der Gesamtschule Wanne-Eickel stellt sich vor

Der Lehrerrat der Gesamtschule Wanne- Eick­el beste­ht im Schul­jahr 2022/ 2023 aus fol­gen­den Personen:

Gali­na Rudi, Fat­ma Ünükür, Miri­am Wal­ter, Jür­gen Hoffmey­er und Johannes Knödler.

All­ge­meines

Im Mit­telpunkt der Tätigkeit des Lehrerrats ste­ht die Vertre­tung der Inter­essen  der Kolleg*innen unser­er Schule, sowie die im Schulge­setz beson­ders her­vorge­hobene Rolle der Beratung der Schulleitung in allen dien­stlichen und per­sön­lichen Angele­gen­heit­en des Kollegiums. 

Beratung des Kollegiums

Wir sind die erste Anlauf­stelle an unser­er Schule, wenn es um Beratung und/ oder Ver­mit­tlung in dien­stlichen Angele­gen­heit­en geht. Gespräche, die wir in diesem Zusam­men­hang führen, wer­den ver­traulich behan­delt, wir sind sog­ar laut Gesetz zur Ver­schwiegen­heit verpflichtet. Zudem ver­mit­teln wir bei weit­erge­hen­den Prob­le­men auch einen Gespräch­ster­min mit unserem Personalrat.

Die ständi­ge Kom­mu­nika­tion mit den Kol­legin­nen und Kol­le­gen ver­mit­telt dem Lehrerrat auch eine Vorstel­lung über die Stim­mung, Äng­ste, Prob­leme im Kol­legium und über Hal­tun­gen zu aktuellen schul­rel­e­van­ten Themen.

In unregelmäßi­gen Abstän­den bieten wir auch offene Gespräch­srun­den an. In diesen kön­nen all­ge­meine, aktuelle Prob­leme ange­sprochen und disku­tiert werden.

Ver­mit­tlung in Konfliktfällen

Der Umgang mit Kon­flik­ten ist ein weit­eres wichtiges The­ma für den Lehrerrat. In Kon­flik­t­fällen mit anderen Kolleg*innen oder der Schulleitung ver­mit­teln wir gerne.

Beratung der Schulleitung

Der Lehrerrat berät laut Schulge­setz die Schulleitung in Per­son­alan­gele­gen­heit­en. Mit sein­er Per­spek­tive aus Kol­legiumssicht kann der Lehrerrat der Schulleitung helfen, bes­timmte Sit­u­a­tio­nen, Prob­lem­fälle und Per­son­alan­gele­gen­heit­en ganzheitlich­er einzuschätzen. Sofern nötig, kann der Lehrerrat an die Ein­hal­tung gegeben­er Rechte und Ver­fahrensweisen erinnern.

The­men­bere­iche, in denen der Lehrerrat mitwirken bzw. mitbes­tim­men darf

Der Lehrerrat hat beispiel­sweise Mitbes­tim­mungs- bzw. Beteili­gungsrechte bei den The­men Mehrar­beit, Ein­stel­lung, Mitar­beit­erge­spräche, Arbeits- und Gesund­heitss­chutz, Teil­nehmer­auswahl für Fort­bil­dun­gen, sowie Maß­nah­men zur Umset­zung der Gleichstellung.

 

Johannes Knödler (Vor­sitzen­der)

Jür­gen Hoffmey­er (Stel­lvertreter)

Kon­takt über das Sekretariat

Frau Zenker-Busumtwi

02323 — 164410