Klausuren



Klausuren werden in fast allen Fächern geschrieben. Sie sind Teil der Leistungsmessung- und bewertung und bereiten zudem auf die abschließenden Abiturklausuren vor. Alle Klausurformate werden zuvor im Unterricht geübt. Damit die Klausuren für alle SchülerInnen unter guten Bedingungen stattfinden können, gelten bei uns folgende Regeln:
Klausurbedingungen
Abmeldeverfahren im Krankheitsfall
Selbstverständlich kann es passieren, dass eine Klausur wegen Krankheit nicht mitgeschrieben werden kann. In diesem Fall wird folgendermaßen vorgegangen:
- Am Morgen der Klausur muss die Abmeldung entweder per Email (oberstufe@ge-we.de) bis 08.00 Uhr erfolgen.
- Verspätete Krankmeldungen werden nur unter besonderen, von der Schülerin/dem Schüler darzulegenden, Umständen akzeptiert.
- Der Nachweis der Erkrankung muss über eine aussagekräftige Entschuldigung erfolgen (Zeitpunkt und Dauer der Erkrankung, schulische Auswirkungen der Erkrankung).
- Diese Entschuldigung muss von einem Erziehungsberechtigtem oder dem/der volljährigen Schüler*in unterschrieben sein. Am Tag der Klausur muss dieses Entschuldigungsschreiben als E‑Mailanhang an die Beratungslehrer*innen geschickt werden (oberstufe@ge-we.de).
- Das Entschuldigungsschreiben muss am Tag der Rückkehr spätestens um 12.00 Uhr im Oberstufenbüro vorliegen. Dies gilt auch bei einer individuellen Attestpflicht für das Originalattest.
- Am Tag der Rückkehr in die Schule wird der Nachschreibeantrag ausgefüllt bei den Beratungslehrer*innen abgeben.