Klausuren

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Klausuren wer­den in fast allen Fäch­ern geschrieben. Sie sind Teil der Leis­tungsmes­sung- und bew­er­tung und bere­it­en zudem auf die abschließen­den Abiturk­lausuren vor. Alle Klausurfor­mate wer­den zuvor im Unter­richt geübt. Damit die Klausuren für alle Schü­lerIn­nen unter guten Bedin­gun­gen stat­tfind­en kön­nen, gel­ten bei uns fol­gende Regeln:

Klausurbedingungen

Abmeldeverfahren im Krankheitsfall

Selb­stver­ständlich kann es passieren, dass eine Klausur wegen Krankheit nicht mit­geschrieben wer­den kann. In diesem Fall wird fol­gen­der­maßen vorgegangen:

    1. Am Mor­gen der Klausur muss die Abmel­dung entwed­er per Email (oberstufe@ge-we.de) bis 08.00 Uhr erfolgen.
    2.  Ver­spätete Krankmel­dun­gen wer­den nur unter beson­deren, von der Schülerin/dem Schüler darzule­gen­den, Umstän­den akzeptiert.
    3. Der Nach­weis der Erkrankung muss über eine aus­sagekräftige Entschuldigung erfol­gen (Zeit­punkt und Dauer der Erkrankung, schulis­che Auswirkun­gen der Erkrankung).
    4. Diese Entschuldigung muss von einem Erziehungs­berechtigtem oder dem/der volljähri­gen Schüler*in unter­schrieben sein. Am Tag der Klausur muss dieses Entschuldigungss­chreiben als E‑Mailanhang an die Beratungslehrer*innen geschickt wer­den (oberstufe@ge-we.de).
    5. Das Entschuldigungss­chreiben muss am Tag der Rück­kehr spätestens um 12.00 Uhr im Ober­stufen­büro vor­liegen. Dies gilt auch bei ein­er indi­vidu­ellen Attestpflicht für das Originalattest.
    6. Am Tag der Rück­kehr in die Schule wird der Nach­schreibeantrag aus­ge­füllt bei den Beratungslehrer*innen abgeben.

Down­load des Nachschreibeantrag