Klausuren

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Klausuren wer­den in fast allen Fäch­ern geschrieben. Sie sind Teil der Leis­tungsmes­sung- und bew­er­tung und bere­it­en zudem auf die abschließen­den Abiturk­lausuren vor. Alle Klausurfor­mate wer­den zuvor im Unter­richt geübt. Damit die Klausuren für alle Schü­lerIn­nen unter guten Bedin­gun­gen stat­tfind­en kön­nen, gel­ten bei uns fol­gende Regeln:

Klausurbedingungen

  1. Taschen und Jack­en verbleiben vorne im Kursraum.
  2. Auf dem Platz befind­en sich nur Klausurpa­pi­er und Stifte, eventuell ein Getränk und ein Snack, Taschentücher.
  3. Mobil­tele­phone sind grund­sät­zlich ver­boten, sie wer­den vor der Klausur bei der Auf­sicht abgegeben.
  4. Trägt ein Schüler während ein­er Klausur ein Mobil­phone bei sich, wird es als Täuschungsver­such gewertet!
  5. Jed­er Toi­let­ten­gang wird von der Auf­sicht protokolliert.
  6. Jed­er Täuschungsver­such wird in der Schüler­ak­te ver­merkt und zieht schulis­che Kon­se­quen­zen nach sich.

Abmeldeverfahren im Krankheitsfall

Selb­stver­ständlich kann es passieren, dass eine Klausur wegen Krankheit nicht mit­geschrieben wer­den kann. In diesem Fall wird fol­gen­der­maßen vorgegangen:

    1. Am Mor­gen der Klausur muss die Abmel­dung entwed­er per Email (oberstufe@ge-we.de) oder tele­fonisch (02323 164445) im Schülersekre­tari­at erfolgen.
    2. Das Attest muss spätestens am näch­sten Tag im Ober­stufen­büro vor­liegen. Hier­bei ist es auch möglich, das Attest zunächst ein­mal als Email-Anhang zu schicken.
    3. Am Tag der Rück­kehr in die Schule wird der Nach­schreibeantrag aus­ge­füllt beim Beratungslehrer abgeben.
    4. Das Attest wird (falls es noch nicht abgeben wurde) beigefügt.

Klausurplan vom 01.12.2021_1.Halbjahr

Down­load des Nachschreibeantrags